Kinderkuren

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Kinderkuren


 
Kinderkuren werden in klimatisch besonderen Lagen wie an Seen/am Meer oder im Gebirge durchgeführt.
Speziell Vorsorge- oder Reha-Einrichtungen für Kinder und Jugendliche müssen von der Krankenkasser nach SGB V (§ 107 und § 111) anerkannt sein.

 

Bei Kinderkuren stehen — anders als bei einer Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur — die behandlungsbedürftigen Kinder im Vordergrund. Eine Kinderkur dauert in der Regel mindestens vier Wochen und wird ausschließlicht in spezialisierten Kureinrichtungen angeboten.
 

Sinnvoll ist eine solche Kur dann, sobald ein Gesundheitszustand erreicht ist, an dem alle bisherigen Behandlungen am Wohnort keine Besserung der Krankheitssymptome erwirkten oder sogar mit einer weiteren Verschlechterung zu rechnen ist. Der zuständige Kinder- bzw. Hausarzt entscheidet, ob Kuren für Kinder medizinisch gesehen notwendig und für eine Besserung / Heilung förderlich sind.


Ich kooperiere nicht mit bestimmten vorgegebenen Kliniken, sondern wähle mit Ihnen gemeinsam diese Klinik aus, die auf Ihre ganz individuelle persönliche Situation zugeschnitten ist.